Leitlinien für das Aufsichtspersonal
Ein wesentliches Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens bei der Beratung und Überwachung der Betriebe. Dazu werden gemeinsame Leitlinien zur Durchführung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch die Aufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger abgestimmt.
Leitlinien wurden bisher zu folgenden Themen entwickelt:
- Arbeitsschutz bei der Kooperation mehrerer Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
- Planung und Ausführung von Bauvorhaben
- Staubminimierung beim Bauen